Insolvenzanfechtung

Bei Insolvenzanfechtung an Ihrer Seite


Trotz finanzieller Krise wirtschaften Unternehmen teilweise noch so lange weiter bis sämtliche finanzielle Reserven erschöpft sind bzw. das Eigenkapital aufgebraucht ist. Für Gläubiger wird dieser desolate Zustand u.U. erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und einer unerwarteten Zahlungsrückforderung durch den Insolvenzverwalter offensichtlich. D.h. Ihr ehemaliger Schuldner wird insolvent und nun sollen Sie eine bereits erhaltende Zahlung zurückgewähren? Ob dieser Anspruch berechtigt ist, hängt davon ab, ob die Tatbestandsvoraussetzungen eines Insolvenzanfechtungstatbestandes der Insolvenzordnung erfüllt sind. Der vom Insolvenzverwalter geltend zu machende Rückzahlungsanspruch kann sich gegen Privatpersonen sowie gegen Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts richten. So sind gerade Krankenkassen nicht selten hohen Anfechtungsansprüchen auf Rückzahlung bereits empfangener Beitragszahlungen ausgesetzt. Aufgrund langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen stehen wir Ihnen sowohl beratend außergerichtlich als auch im Rahmen gerichtlicher Vertretung zur Verfügung an Ihrer Seite




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